Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung einer nach den Psychotherapierichtlinien behandlungswürdigen psychischen Störung.
Im Einzelfall ist dies jedoch von den Tarifen und Versicherungsverträgen der jeweiligen Krankenkassen abhängig.
Oft übernehmen die privaten Krankenversicherungen
eine bestimmte Stundenanzahl im Kalenderjahr.
Aufgrund der oft sehr unterschiedlichen Versicherungsbedingungen ist eine Erkundigung bei der Privaten Krankenkasse sinnvoll.
Die Abrechnung mit den Privaten Krankenkassen erfolgt
nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP),
einem der Gebührenordnung für Ärzte entsprechenden Abrechnungssystem.
Die Rechnungstellung erfolgt direkt an den Patienten oder die Patientin, zur anschließenden Erstattung der Kosten durch die Versicherungsträger.
Martin Richter
Psychologischer Psychotherapeut
Verhaltenstherapie
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