Sie sind verbeamtet und beihilfeberechtigt

Beihilfestellen übernehmen ebenfalls in der Regel wie bei medizinischen Leistungen anteilig die Kosten für die Behandlung einer
nach den Psychotherapierichtlinien behandlungswürdigen psychischen Störung.
Die Abrechnung mit den Beihilfestellen erfolgt wie bei den Privaten Krankenkassen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), einem der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechenden Abrechnungssystem.
Die Rechnungstellung erfolgt direkt an den Patienten oder die Patientin, zur anschließenden Erstattung der Kosten durch die Versicherungsträger.